Nach dem Nichtzustandekommen des CO2-Referendums
– Wie geht es weiter?
Am Mittwoch, 12. Oktober 2011, mithin einen Tag vor Ablauf der Referendumsfrist, gab der VFAS (Verband Freier Autohandel Schweiz) in einem Pressecommuniqué bekannt, dass er auf die Einreichung der Unterschriften verzichtet. Zu einer Abstimmung über die geplante 130-Gramm-CO2-Regelung wird es also nicht kommen. Wir zeigen auf, welches die unmittelbaren Folgen des Nichtzustandekommens sind.
Zur Erinnerung: In einem von Experten als sehr gewagt taxierten Alleingang hatte der Verband der Parallelimporteure vor rund 3 Monaten beschlossen, das Referendum gegen die Einführung von CO2-Zielwerten und die damit zusammenhängenden Sanktionen zu ergreifen. In der Zwischenzeit ist die 100-tägige Referendumsfrist abgelaufen, ohne dass der Bundeskanzlei die geforderten 50‘000 beglaubigten Unterschriften übergeben worden sind. Was bedeutet das?
- Zunächst: die Offroader-Initiative ist jetzt definitiv vom Tisch. Denn die Einführung von CO2-Zielwerten wurde ja vom Parlament als Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative deklariert; wäre das Referendum gegen diesen Gegenvorschlag zustandegekommen (und nur dann!), hätten die Jungen Grünen das im Sommer provisorisch zurückgezogene Volksbegehren „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ reaktivieren können.
- Ein Zustandekommen des von den Parallelimporteuren lancierten Referendums hätte automatisch eine Sistierung sämtlicher Vorarbeiten zur Einführung des 130-Gramm-Gesetzes zur Folge gehabt. Weil aber nach dem VFAS-Rückzieher nicht zuerst der Ausgang einer Volksabstimmung abgewartet werden muss, gehen die Vorbereitungsarbeiten wie geplant weiter.
- Die einzelnen Schritte: Momentan wertet das für dieses Geschäft zuständige Bundesamt für Energie (BFE) die eingegangenen Vernehmlassungsantworten aus und nimmt, wo das als nötig erachtet wird, Änderungen am Verordnungsentwurf vor. Daraus resultiert ein erster Antrag an den Bundesrat. Dieser wird zunächst in die sogenannte Ämterkonsultation geschickt, d.h. jedes Bundesamt, das sich zu diesem Geschäft äussern will, kann seine Wünsche einbringen. Aufgrund der Rückmeldungen nimmt das BFE nochmals Anpassungen am Text vor. Sehr wichtig ist das darauffolgende Mitberichtsverfahren, in dem jedes Departement Stellung beziehen kann; Änderungsvorschläge müssen durch die Unterschrift des zuständigen Bundesrats (bzw. Bundesrätin) abgesegnet sein. Ergeben sich im Zuge des Mitberichtsverfahrens Differenzen, wird versucht, diese zu bereinigen, bevor der Vorschlag in die Bundesratssitzung geht. Gelingt diese Differenzbereinigung nicht vor der BR-Sitzung, machen es die 7 Damen und Herren untereinander aus. Was sie anschliessend entscheiden, kann nicht mehr angefochten werden.
- So kompliziert dieser genau vorgeschriebene Ablauf ist, so klar wird, dass das Ziel, den Bundesratsentscheid noch Ende November/Anfang Dezember bekanntmachen zu können, extrem ehrgeizig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt geht man aber in der Verwaltung davon aus, dass es zu schaffen sein wird.
- Angestrebt wird nach wie vor eine Inkraftsetzung der 130-Gramm-Regelung per 1. Juli 2012; es müssten sich schon sehr grosse Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben, damit die Inkraftsetzung noch weiter hinausgeschoben wird. Leider, muss man sagen, denn auto-schweiz wünschte sich schon aus Gründen der Planungssicherheit eine Inkraftsetzung auf 1.1.2013.
- Sehr wichtig: Vergegenwärtigt man sich die nun anstehenden Abläufe in der Bundesverwaltung, wird klar, dass keinem der direkt Betroffenen – also weder auto-schweiz noch dem VFAS noch irgend jemandem sonst - verbindliche Zusagen über den definitiven Wortlaut der Verordnung (namentlich über Fristen, Bussenhöhe usw.) gemacht werden können. Wenn nun also der VFAS in seinem Pressecommuniqué schreibt, die „Interessen der freien Automobil-Importeure stossen vielerorts auf Verständnis. Der VFAS erwartet deshalb, dass wichtige Anliegen der Konsumenten, aber auch der freien Importeure nunmehr zu einem substanziellen Teil berücksichtigt werden“, dann ist das nicht viel mehr als Wunschdenken. Aus dem Umstand, dass in der Tat in zahlreichen Vernehmlassungsantworten ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Freien geäussert wird, darf gemäss BFE keinesfalls abgeleitet werden, dass man automatisch auf die Wünsche der VFAS einschwenkt. Von allfälligen „Absprachen hinter den Kulissen“ kann also keine Rede sein.
Zum Schluss einige Gedanken zum VFAS-Communiqué. Interessanterweise ist aus diesem nicht herauszulesen, ob die erforderlichen 50‘000 beglaubigten Unterschriften tatsächlich zustandegekommen sind oder nicht. Wir gehen mal davon aus, dass das Ziel verfehlt wurde. Wobei wir das ohne jede Schadenfreude tun, denn immerhin haben die Initianten für ihre Sache sehr engagiert gekämpft, und das verdient Respekt, selbst wenn sie in ihrer Propaganda mit uns, den offiziellen Importeuren, alles andere als zimperlich umgegangen sind. Ob die 50‘000 Unterschriften vorliegen oder nicht, wird man also nie erfahren, aber eigentlich ist es auch unerheblich. Tatsache ist, dass eine solche Vorlage vor dem Volk ohnehin nicht den Hauch einer Chance gehabt hätte; dieses Thema eignet sich schlicht nicht zur Mobilisierung grosser Massen (was unter anderem einer der Gründe war, weshalb auto-schweiz letztlich auf das Ergreifen des Referendums verzichtet hat). Aber auch wenn es nachvollziehbar ist, den wahren Grund für den Rückzug zu kaschieren: Mit dem Hinweis auf einen Meinungsumschwung in Bern bewegt sich der FVAS auf sehr dünnem Eis, denn – wie oben ausgeführt – konkrete Zugeständnisse an die Wünsche der Direktimporteure kann es schlicht nicht geben.
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