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Im März 2011 hat das Parlament beschlossen, Vorschriften über die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen zu erlassen. Dabei hat es sich an den entsprechenden Vorschriften der EU orientiert. Die Vorschriften wurden mit einer Teilrevision des CO2-Gesetzes umgesetzt.
Im Dezember 2011 hat der Bundesrat die "Verordung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen" verabschiedet.
Die Verordnung tritt auf den 1. Mai 2012 in Kraft. Sie gilt für Personenwagen, die nach dem 1. Juli 2012 erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mehr als 6 Monate vor der Zulassung in der Schweiz bereits im Ausland zugelassen waren.
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